Beschäftigungsfördernde Maßnahmen

Aktive Teilhabe

„Ich kann endlich wieder einer regelmäßigen Beschäftigung nachkommen. Das hat mir lange gefehlt und ich bin froh darüber.“, so und so ähnlich sind die Reaktionen unserer Teilnehmenden, wenn sie ihren ersten Arbeitstag nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit antreten.

Beschäftigungsfördernde Maßnahmen sind aktive Arbeitsmarktpolitik vor Ort. Hierdurch wird zusätzliche Arbeit zur Verfügung gestellt, für besonders benachteiligte Menschen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht und als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt genutzt, aber auch um kommunale wirtschafts- und strukturpolitische Ziele zu erfüllen. Zu den bekanntesten Instrumenten gehören die Arbeitsgelegenheiten (§16d SGB II) und die Teilhabe am Arbeitsmarkt bzw. der soziale Arbeitsmarkt (§16i SGB II).

Wir bieten sowohl Arbeitsgelegenheiten in unseren Radstationen und bei externen Einsatzstellen, als auch eine beschäftigungsbegleitende Betreuung die Rahmen eines individuellem Coaching die Stabilisierung in der geförderten Beschäftigung nach §16i/e SGB II unterstützt.

Arbeitsgelegenheiten (AGH)

Ziel von Arbeitsgelegenheiten ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende... weiterlesen