Förderung und Prämien in der Weiterbildung

Förderung der Weiterbildung durch Bürgergeld-Bonus, Weiterbildungsgeld und Bildungsprämie

Förderungen im Bürgergeld – der Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld

Die aktuelle Regelung des neuen Bürgergeldes beinhaltet einen starken Aufruf zur Intensivierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Die Bundesregierung setzt sich für ein “Jahrzehnt der Weiterbildung” ein.

Im Gegensatz zu Hartz IV ist es nicht mehr das primäre Ziel, Menschen schnellstmöglich in Arbeit zu bringen. Mit dem zusätzlichen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro sowie dem Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat sollen Anreize geschaffen werden, um gezielt eine abschlussbezogene Weiterbildung zu absolvieren.

Der Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld werden anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt.

Wir informieren darüber, wer das Weiterbildungsgeld erhält, ab wann es ausgezahlt wird und ab welchem Zeitpunkt es eingesetzt werden kann.

Der Bürgergeld-Bonus

Ab Juli 2023 werden Bürgergeld-Empfänger*innen, die eine förderliche Maßnahme zur langfristigen Verbesserung ihrer Jobchancen besuchen, mit einem zusätzlichen monatlichen Bonus von 75 Euro belohnt. Der Erwerb neuer Fähigkeiten und Kenntnisse durch verschiedene Fortbildungsmaßnahmen kann zu einer nachhaltigen Steigerung der Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen und somit den Bonus auslösen.

Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Das Weiterbildungsgeld

Ab Juli 2023 wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro an Bürgergeld-Empfänger*innen ausgezahlt, die an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen.

Das neue Bürgergeld-Gesetz besagt, dass auch Teilnehmer*innen, die bereits vor dem 01. Juli 2023 mit ihrer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung begonnen haben, Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Weiterbildungsgeld ausschließlich für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt wird.

Eine berufliche Nachqualifizierung, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben und auf bereits vorhandenen Kompetenzen aufbaut, gilt als abschlussbezogen.

Weiterbildungsprämie für Bezieher*innen von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld

Bei Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer führen, können Sie eine Weiterbildungsprämie erhalten.

Diese beträgt für erfolgreiche Zwischenprüfungen bei Umschulungen 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen ist. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen bzw. der Externenprüfung /Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.

Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorlegen (z. B. Kopie des Zeugnisses der Kammer).