Förderung und Prämien in der Weiterbildung

Ihre Förderungsmöglichkeiten

Unsere Weiterbildungsmaßnahmen sind nach AZAV zugelassen. Die Teilnahme kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. Mit dem Bildungsgutschein wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden. Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, kann Ihnen so eine berufliche Weiterbildung finanziert werden. Lassen Sie sich detailliert dazu bei der Agentur für Arbeit beraten.

Das Weiterbildungsgeld

Bürgergeld-Empfänger*innen, die an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, können seit 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten. Das Weiterbildungsgeld wird anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt.

Eine berufliche Nachqualifizierung, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben und auf bereits vorhandenen Kompetenzen aufbaut, gilt als abschlussbezogen.

Weiterbildungsprämie für Bezieher*innen von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld

Als Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur können Sie bei Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer führen, eine Weiterbildungsprämie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- sowie Abschlussprüfungen erhalten.

Diese beträgt für erfolgreiche Zwischenprüfungen bei Umschulungen 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen ist. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen bzw. der Externenprüfung /Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.

Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrer Ansprechperson der Agentur für Arbeit.