Förderung der Weiterbildung durch Weiterbildungsgeld und Bildungsprämie
Förderungen im Bürgergeld – das Weiterbildungsgeld
Die aktuelle Regelung des neuen Bürgergeldes beinhaltet einen starken Aufruf zur Intensivierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Die Bundesregierung setzt sich für ein “Jahrzehnt der Weiterbildung” ein.
Im Gegensatz zu Hartz IV ist es nicht mehr das primäre Ziel, Menschen schnellstmöglich in Arbeit zu bringen. Mit dem Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat sollen Anreize geschaffen werden, um gezielt eine abschlussbezogene Weiterbildung zu absolvieren.
Das Weiterbildungsgeld wird anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt.
Wir informieren darüber, wer das Weiterbildungsgeld erhält, ab wann es ausgezahlt wird und ab welchem Zeitpunkt es eingesetzt werden kann.
Der Bürgergeld-Bonus
Bitte beachten Sie, dass der Bürgergeld-Bonus zum April 2024 gestrichen worden ist. Mit Abstimmung des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz am 22. März 2024 sind einige Veränderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Kraftt getreten. Darunter fällt auch die Abschaffung des Bürgergeld-Bonus.
Das Weiterbildungsgeld
Ab Juli 2023 wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro an Bürgergeld-Empfänger*innen ausgezahlt, die an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen.
Das neue Bürgergeld-Gesetz besagt, dass auch Teilnehmer*innen, die bereits vor dem 01. Juli 2023 mit ihrer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung begonnen haben, Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Weiterbildungsgeld ausschließlich für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt wird.
Eine berufliche Nachqualifizierung, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben und auf bereits vorhandenen Kompetenzen aufbaut, gilt als abschlussbezogen.
Weiterbildungsprämie für Bezieher*innen von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld
Bei Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer führen, können Sie eine Weiterbildungsprämie erhalten.
Diese beträgt für erfolgreiche Zwischenprüfungen bei Umschulungen 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen ist. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen bzw. der Externenprüfung /Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.
Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorlegen (z. B. Kopie des Zeugnisses der Kammer).